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Was ist das Besondere bei meinem Handicap?
Hermann Frisch

Ein Mensch mit Diabetes kann - insbesondere, wenn er mit Insulinen behandelt wird - im Straßenverkehr in Situationen kommen, in denen Komplikationen seiner Erkrankung ihn oder andere gefährden können.

 

Menschen mit Diabetes können in der Regel Kraftfahrzeuge führen, doch sie müssen hierbei einige Besonderheiten beachten:

Sowohl Hypoglykämien (Unterzuckerungen) als auch Hyperglykämien (Überzuckerungen) stellen ein potentielles Risiko dar.

 

Darüber hinaus können auch die möglichen Folgeerkrankungen des Diabetes zu Problemen führen. Das gilt besonders für die Verringerung des Sehvermögens durch die Retinopathie oder für Komplikationen an Herz, Gefäßen sowie Nerven, weil sie die Belastbarkeit und das Reaktionsvermögen einschränken können.

 

Die Nutzung eines privaten Pkw in der Regel nicht eingeschränkt. Für Berufskraftfahrer gibt es allerdings strengere Maßstäbe. Hier entscheiden individuelle Gutachten über eine Zulassung.

 

Insbesondere bei einer Insulin-Therapie ist Vorsicht geboten. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sollten bei dieser Behandlung einige Regeln beachtet werden:

 

Bei Verdacht auf eine Hypoglykämie (Unterzuckerung)vor der Fahrt diese nicht antreten.

Bei Verdacht auf eine Hypoglykämie (Unterzuckerung)während der Fahrt diese unterbrechen und schnell wirksame Kohlenhydrate nehmen.

Anschließend warten, bis die Hypoglykämie vorbei ist.

   

Stets die gewohnte Tagesverteilung für Mahlzeiten und Insulindosis beibehalten.

Vor der Fahrt immer eine Kleinigkeit essen und nie mehr Insulin spritzen oder weniger essen als sonst auch.

Vor einer längeren Reise Blutzucker messen und notieren (auch aus juristischen Gründen).

Bei längeren Fahrten alle zwei Stunden Pause machen und Kohlehydraten zu sich nehmen.

Lange Nachtfahrten vermeiden.

Jedes halbe Jahr Sehkraft testen lassen und zur ärztlichen Kontrolle gehen.

 

Folgende Utensilien sollten immer mitgenommen werden (der Beifahrer sollte die Situation und den Aufbewahrungsort kennen):

ausreichende Mengen schnell wirksamer Kohlenhydrate (Traubenzucker, Würfelzucker)

   Blutzuckerstreifen oder Blutzuckertestgerät

   Diabetikerausweis

   ausreichend Insulin

   Spritzen

   ggf. Glukagon

 

 

 

 

 

 

 

 

Diabetes

Gerade in der Einstellungsphase mit Insulin können erhebliche Schwankungen der Sehschärfe auftreten, z.B. in Form einer vorübergehenden Kurzsichtigkeit. Daher ist es ratsam, während dieser Zeit auf das Autofahren zu verzichten. Grundsätzlich gilt:

Besondere Aufmerksamkeit den Augen!

Im Bild links

Die Augenhintergrund-Retinopathie in ihrer milden, mässigen oder schweren Ausprägung, bei der sich die Gefäßveränderungen auf die Netzhaut beschränken.

Vor Beginn der Ausbildung / Schulung ist dringend ein Besuch beim Augenarzt erforderlich, um oben beschriebene Retinopathie auszuschliessen.

 

Vor Auftreten diabetischer Augenhintergrund-Veränderungen sind augenärztliche Kontroll-Untersuchungen unter Weitstellung der Pupille mindestens einmal jährlich erforderlich.

 

Sind bereits Veränderungen der Netzhautgefäße entstanden, müssen die Patienten in wesentlich kürzeren Abständen augenärztlich untersucht werden - je nach Stadium der Erkrankung alle 3 bis 6 Monate.

Retinopathie

Sie entsteht, weil sich die Gefäße der Netzhaut (Retina) verändern. Einerseits treten Gefäßverschlüsse auf, andererseits aber auch Aussackungen der kleinen Kapillaren. Im weiteren Verlauf bilden sich krankhaft neue Gefäße, die aus der Netzhaut in den Glaskörper wuchern. In diesem Stadium der diabetischen Retinopathie ist das Sehvermögen bereits stark gefährdet. Aus den krankhaften Gefäßwucherungen treten Blutungen in den Glaskörper ein, die die Sehachse verlegen. Gleichzeitig können sich Stränge bilden, die wie "Zugseile" die Netzhaut von Ihrer Unterlage, der sie ernährenden Aderhaut ablösen. Diese Form der diabetischen Netzhauterkrankung bezeichnet man als proliferative diabetische Vitreo-Retinopathie. Wird Ihrer Entwicklung nicht Einhalt geboten, führt sie unweigerlich zur Erblindung.

 

 

Bei der Beantragung eines LKW-, Bus- oder Taxiführerscheins muss die Diabetes  unbedingt angegeben werden – wer dies unterlässt, macht sich sogar strafbar.

 

Sinnvoll ist es sich vor Beginn der Ausbildung / Schulung einem Diabetologen mit verkehrs-medizinischer Qualifikation vorzustellen.

 

Der Arzt verschafft sich mit Hilfe Ihres Blutzuckertagebuchs und Ihrem HbA1c-Wert einen Überblick über Ihre Einstellung. Eine körperliche Untersuchung gehört ebenfalls dazu.

 

Bei unstabiler Stoffwechsellage kann nach einem Jahr ein Folgegutachten verlangt werden.

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