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Was ist das Besondere bei meinem Handicap?
Hermann Frisch
Querschnittgelähmt

Wie bei allen Handicaps steht am Anfang der Ausbildung das fachärztliche Gutachten.

Siehe unsere Seite „Ärztliches Gutachten“.

Hier bitte beachten, das die Fragestellungen durch den Arzt sorgfältig beachtet werden. Das erspart Rückfragen durch die Behörde und spart somit Zeit.

 

Bei  den ärztlichen Gutachten für Querschnittlähmung sind Angaben der

- Schädigungshöhe,

- der Auswirkungen der Behinderung bzw. Erkrankung,

z.B.:

- welche Gliedmaßen sind nicht einsetzbar oder

- welche sind eingeschränkt einsetzbar.

- ist die Lähmung komplett oder inkomplett?

- wenn komplett, sensibel oder motorisch?

- treten in den Beinen Spasmen auf?

 

bei Querschnittlähmung mit traumatischer Ursache:

 

war die Lähmung verbunden mit einem Schädel-Hirn-Trauma?

Bei Muskel-Erkrankungen werden folgende Zusatzangaben benötigt:

Ist die Krankheit progressiv?

Wenn ja, in welchen Zeitabständen sind ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich?

 

 

Was wird benötigt?

- fachärztliches Gutachten

- Sehtest

- Bescheinigung Kurs in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen

- Passbild (Biometrisch

 

Wie läuft es ab?

 

- Anmeldung in der Fahrschule

- Antragstellung Straßenverkehrsamt

- Beginn der theoretischen und praktischen Ausbildung

Wenn das Fahrzeug beherrscht wird:

- Erstellung eines technischen Gutachtens durch einen Sachverständigen des TÜV

- theoretische Prüfung

- Abschluss der Fahrausbildung

- Prüfung

Was ist wichtig für die Fahrausbildung?

Ein "Fahrerlaubnisbewerber" muss bei Zweifeln an seiner Kraftfahreignung den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Ein Rollstuhlfahrer mit Querschnittlähmung hat eine Einschränkung am Bewegungssystem. Durch die Querschnittlähmung entsteht im Amtsdeutsch ein so genanntes "Eignungsbedenken".

 

Dieses muss durch Gutachten ausgeräumt werden.

Der Betroffene muss also der Behörde ein Gutachten beibringen, aus dem hervorgeht, dass er geeignet ist und unter welchen Vorrausetzungen er fahren kann.

 

Die Läsionshöhe ist entscheidend für die Auflagen bzw. Beschränkung, die

mit der Fahrerlaubnis verbunden sind.

Grundsätzlich gilt: Ohne Funktion in den Armen und Beinen geht nichts.

 

Der Gutachter muss sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

 

1. Ist der Fahrer in der Lage, die serienmäßigen Bedienungsvorrichtungen

   wie die Pedale, Lenkrad, Blinker, Hupe, Scheibenwischer usw. zu  

    bedienen?

 

Wird die Frage mit nein beantwortet,  werden die nächst Fragestellungen lauten:

 

2. Wenn der Fahrer nicht in der Lage ist, die Pedale zu betätigen, kann er  

    dann die entsprechenden Betätigungseinrichtungen für Handbetrieb,   

    evtl. ohne oder mit Fremdkraftunterstützung betätigen?

 

 

3. Ist der Fahrer in der Lage, das Fahrzeug mittels Lenkrad, mit oder ohne

    Servolenkung zu lenken?

     

4. Muss die Position  des Fahrers im Fahrzeug angepasst werden?

 

5. Ist der Fahrer in der Lage, das Fahrzeug aus eigener Kraft zu betreten und zu  

    verlassen?

 

Bei hoher Querscnittlähmung C5, teilweise C6, wie auch z. B. Bei Muskeldystrophie ist der Fahrer nicht mehr in der Lage, seine Hand bis in Schulterhöhe oder darüber hinaus zu heben.

Für die Bedienung des Lenkrades bedeutet dies, dass der

Bereich von ’9 bis 15 Uhr ‚’ auch bei größter Kraftanstrengung

nicht zu drehen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9 Uhr
15 Uhr
12 Uhr

Drehbereich 9 bis 15 Uhr

Hier benötigt der Betroffene dann ein Fremdkraft-Lenkrad

mit Betätigung durch ein horizontal angeordnetes kleines

Lenkrad oder einen Joystick.

Querschnittsgelähmt
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