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Hermann Frisch
Behinderungen

So individuell wie jeder einzelne Mensch, so individuell können auch die auftretenden Handicaps sein.

 

Es gibt nicht d i e Behinderung.

Nehmen Sie als Beispiel den Schlaganfall.

Hier kann infolge der Erkrankung beinahe die gesamte Palette der Einschränkungen

auftreten.

 

Im Untermenü zur Seite Behinderungen habe ich versucht, die häufigsten Behinderungen und deren fahrtechnischen Spezifikationen aufzulisteten.

 

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erweitert.

 

Bitte wählen Sie im Untermenü.

Anmerkung:

In der Folge werden Ihnen die Begriffe

Fahrzeuge der Gruppe 1“ oder

Fahrzeuge der Gruppe 2“ begegnen.

 

Diese Begriffe tauchen in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung auf und sollen klären, welche Fahrzeuge unter welchen Voraussetzungen gefahren werden dürfen.

 

Der Begriff Fahrzeuge der Gruppe 1 beinhaltet im wesentlichen Motorräder und PKW. Genauer gesagt sind hierin enthalten die Führerscheinklassen: A, B, BE, A1, B1, MLS und T.

 

Der Begriff Fahrzeuge der Gruppe 2 beinhaltet Fahrzeuge der Führerscheinklassen C, CE, D, DE, C1, C1E, D1, D1E sowie Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beinhaltet. Also vereinfacht Lastkraftwagen und Fahrgastbeförderung.