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Hermann Frisch
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Die Kostenträger

Wenn Sie Finanzierungsbeihilfen oder Kostenersatz für technische Zusatzausstattungen beantragen wollen sind folgende Stellen unter Umständen Kostenträger:

- Agentur für Arbeit

 

- Sozialämter

 

– Landschaftsverbände

 (Hauptfürsorgestellen)

 

- Jugendämter

 

- Krankenkassen  

 

- Rentenversicherung

 

- Berufsgenossenschaften

 

- Haftpflichtversicherungen

 

- Gesetzliche Unfallversicherungen

 

 

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Es ist aber auch möglich dass kein Kostenträger infrage kommt.

Achtung: Die Kostenträger bestehen darauf, dass vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule, ein Kostenvoranschlag vorgelegt wird.
 

Wir erstellen gerne für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.

 

Weiter nach Kfz-Hillfe-VO Teil 1 >>.