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Was ist das Besondere bei meinem Handicap?
Hermann Frisch

Die Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas sind denen eines Schlaganfalls oder Hirntumors  oft sehr ähnlich.

Die Symptome ergeben sich aus dem Ort der Schädigung.

 

Ebenso wie beim Schlaganfall sind es nicht allein die sichtbaren Auswirkungen in Form körperlicher Einschränkungen. Bei der Beurteilung einer Kraftfahreignung ist zu überprüfen, in wie weit die Schädigung der Hirnsubstanz Persönlichkeitsveränderungen und Einschränkungen der Kognition zur Folge hatte.

 

So tritt häufig ein halbseitiges Nichtsehen bzw. eine halbseitige Einschränkung des Gesichtsfeldes (Hemianopsie) auf.

 

Das Sehen von Doppelbildern ist möglich.

 

Die Hirnschädigungen führen, in Abhängigkeit von der Lokation der Läsion, häufig zu einer Reihe von Beeinträchtigungen der geistigen (kognitiven) Leistungsfähigkeit.

 

Diese Leistungseinschränkungen können nur vorübergehender Natur sein oder auch längere Zeit bestehen.

 

Am häufigsten sind Beeinträchtigungen  

- der Aufmerksamkeit,

- der Gedächtnisleistung,

- des Planens und Handelns und

- visuell-räumlichen Leistungen.

- Mangel an selbstkritischem Verhalten

 

Aufmerksamkeitsdefizite können verschiedene Teilleistungen erfassen, z.B.

- die Aufmerksamkeitsaktivierung,

- die geteilte Aufmerksamkeit (für das Autofahren besonders wichtig).

- die fokussierte Aufmerksamkeit,

- die Daueraufmerksamkeit.

 

Daher Ist es wichtig zu frühzeitig zu versuchen ein Aufmerksamkeitsdefizit durch ein entsprechendes Training zu beheben oder zumindest zu minimieren.

 

Manchmal kommt es in der Folge zur Vernachlässigung einer Körperseite, einer Raumseite oder eines Teiles der unmittelbaren Umgebung. Man bezeichnet dies als Neglect.

Dies ist ein Umstand, der, ebenso wie das Sehen von Doppelbildern im zentralen Sehbereich, vielfältige Unfallgefahren birgt und somit das selbständige Führen eines Kfz nicht möglich macht.

 

Gedächtnisdefizite können verschiedene Ausprägungen zur Folge haben. Zum Beispiel kann das Einprägen von Informationen, die Speicherung von Informationen im Kurzzeitgedächtnis, das Übertragen von neu Erlerntem ins Langzeitgedächtnis oder das Abrufen dort gespeicherter Informationen erhebliche Probleme bereiten.

 

Gedächtnisdefizite sind, neben der Aufmerksamkeitsstörung, die zweithäufigste kognitive Leistungsstörung infolge eines erworbenen Hirnschadens.

Defizite des Planens und Handelns, auch exekutive Funktionen genannt, bewirken u.a. Probleme im Planen von zeitlichen Abfolgen und / oder von Handlungsabfolgen und/oder in der Verhaltenssteuerung und -kontrolle.

Diese von außen nicht wahrnehmbaren Folgen werden, anders als die durch Bewegungseinschränkungen manifestierte erkennbare Hirnschädigungen, oft erst nach Besserung der motorischen Fähigkeiten bemerkt.

 

Meistens deckt erst eine neuropsychologische Testung das vollständige Bild der Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich auf.

 

Ein rechtzeitiges Erkennen dieser organisch verursachten Beeinträchtigungen ermöglicht frühzeitige gezielte therapeutische Interventionen.

Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen können nach einem Schlaganfall als direkte Folge der Hirnschädigung auftreten.

Belastbarkeitsminderung, Antriebsminderung aber auch Aggressivität kann sich einstellen.

 

Es kann auch zu einer Wahrnehmungsstörung kommen, bei welcher der Betroffene die eigenen Krankheitsfolgen nicht klar erkennen kann bzw. nur eine Teileinsicht in die neu aufgetretenen Probleme gewinnt. Ein Mangel an selbstkritischer Betrachtung des eigenen Verhaltens ist häufig zu beobachten. Auch hierbei handelt es sich um organisch verursachte Krankheitssymptome, so wie die Lähmungen oder die Sprachstörungen.

 

Alle neurologischen Erkrankungen, die das Gehirn betreffen, können zu epileptischen Anfällen führen.

Grundsätzlich gilt: Wer Autofahren will, muss dazu geeignet sein, so verlangen es die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz.

 

Das bedeutet: Auch für den erkrankten Kraftfahrer gibt es eine klare Verpflichtung zur Selbstprüfung, wobei er natürlich auf ärztliche Hilfe und Beratung seiner Fahreignung angewiesen ist.

 

Bei Beachtung der gültigen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung wird es so sein,  dass der behandelnde Neurologe seinem Patienten rät, nach dem Ereignis zunächst auf das Autofahren zu verzichten.

Wenn der Krankheitsverlauf es erfordert (das ist i.d.R. fast immer so), wird der Arzt  Einschränkungen aussprechen, bis hin zum Fahrverbot.

 

Werden Sehmängel festgestellt, die nicht kompensierbar sind, wird auch der Augenarzt ein Fahrverbot aussprechen müssen.

 

Patienten mit SHT versuchen neurologische oder neuropsychologische Defizite zu kompensieren.

Dies hat zur Folge:

1. eine erhöhte Ablenkbarkeit gegenüber internen und externen Reizen,

2. eine schnelle Ermüdbarkeit,

3. Verlangsamung der Informationsverarbeitung.

 

Aus alledem folgt, dass die Beurteilung eines Patienten mit Hirnschädigung auf Kraftfahreignung mit zu den schwierigsten Aufgaben einer Kraftfahreignungsberatung gehört.

 

Wie aus den oben gemachten Ausführungen zu entnehmen ist, sind es nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch die neuropsychologischen Auswirkungen der Hirnschädigung, die es zu beurteilen gilt.

Die Reaktion, die  Dauerkonzentration, die selektive- und geteilte Aufmerksamkeit, das planerische Handeln, neurologisch bedingte Bewegungsstörungen (Apraxie),

Sprachstörungen (Aphasie), die Orientierung im Raum oder Gedächtnisstörungen.

All dies setzt ein umfangreiches neurologisches Gutachten voraus.

 

In der Folge wird ein umfangreiches  Fahrtraining, u.U. auf einem dem Handicap entsprechend umgerüstetem Fahrzeug, die Regel sein. Mediziner, Fahrschule und die Sachverständigen des TÜV arbeiten hier eng zusammen.

 

Der Fahrlehrer Hermann Frisch hat sich im Laufe der letzten Jahre gerade auf diese neurologischen Problemfälle spezialisiert.

Als zertifizierter Kraftfahreignungsberater hat er sich einen großen Erfahrungsschatz in der Handicapausbildung zugelegt und verfügt über neurologische Kenntmisse und eine langjährige Ausbildungspraxis.

In enger Zusammenarbeit mit Kliniken und Fachärzten hat er bereits viele Patienten nach Ereignissen mit Hirnschädigung erfolgreich wieder ans Fahren gebracht.

Er ist berechtigt die Hamburger Fahrprobe’’ durchzuführen.

Diese Fahrprobe ist an die neuropsychologische Testung angelehnt und prüft die Parameter

 

  - Orientierung

   - Reaktion

   - Konzentration

   - Aufmerksamkeit

   - Belastbarkeit sowie

   - Neglect

    - Raumorientierung

   - Apraxie

   - planerisches Handeln und

   - Kritikfähigkeit

 

im Realverkehr und stellt sie in einen Zusammenhang mit den neurologischen /neuro-psychologischen Untersuchungsergebnissen.

 

Herr Frisch erstellt eine ausführliche schriftliche fachliche Stellungnahme zur Kraftfahr-tauglichkeit, die Ihnen und Ihrem behandelndem Arzt eine aussagekräftige Information an die Hand gibt.

 

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